Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Wochen gewährleistet. Pflege auf Zeit kann notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können, sie eine Auszeit von der Pflege benötigen oder der gewünschte Heimplatz noch nicht bereit steht.
Zahlreiche Pflegeheime in Bielefeld bieten so genannte "feste" oder "eingestreute" Kurzzeitpflegeplätze an. Feste Kurzzeitpflegeplätze werden nur für die Kurzzeitpflege genutzt und können i.d.R. auch langfristig im voraus gebucht werden. Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen handelt es sich um Dauerpflegeplätze, die z.Zt. nicht belegt sind und abhängig von der Belegungssituation nur vorübergehend an Kurzzeitpflegegäste vergeben werden. Eingestreute Plätze werden zumeist kurzfristig vergeben und können oft nicht langfristig reserviert werden. Bitte informieren Sie sich über die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze unter Pflegeheime.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterscheiden sich in Bezug auf die Voraussetzungen der Inanspruchnahme, der Art und Weise der Erbringung der Angebote, sowie bei der Finanzierung.
Bei der Pflegeberatungsstelle erhalten Sie Informationen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem kurzfristigen Pflegebedarf entstehen. Sie informiert über die bestehenden Angebote und unterstützt Sie bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz.
Ansprechpartnerinnen:
Claudia Baumgartner, Vivian Lutzer
Neues Rathaus
Tel. 0521/ 51-2629 51-2563
Fax 0521/ 51-3297
e-mail: pflegeberatung@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Montags-Freitags von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.30-18.00 Uhr