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Tagespflege

 

 
Tagespflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, die durch jahrelange Pflege oder durch eine rund-um-die-Uhr-Betreuung stark überbelastet sind. Die Pflegebedürftigen erhalten durch die Tagespflege Kontakte und Anregungen durch qualifiziertes Personal.
 
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot. Sie kann die richtige Hilfe sein, wenn ältere Menschen
  • tagsüber nicht ohne Aufsicht sein können,
  • tagsüber alleine sind,
  • nach einer Behandlung im Krankenhaus tagsüber auf Hilfe angewiesen sind,
  • wenn ambulante Pflege zu wenig und ein Heim zu viel wäre.
Die Tagespflegeeinrichtung bieten überwiegend an den Werktagen, einige Träger auch an den Wochenenden, älteren pflegebedürftigen Menschen Betreuung und Versorgung. Dazu gehören: 
  • Hol- und Bringdienst
  • Kommunikation und Tagesstrukturierung
  • Mahlzeiten
  • Pflegerische Hilfen
  • Beschäftigungsangebote
  • Soziale Beratung
  • spezielle Angebote für Menschen mit Demenz

 
Die Pflegekassen zahlen zu den pflegebedingten Aufwendungen der Tagespflege nach § 41 SGB XI Sachleistungen je nach Pflegestufe ab 01.01.2012:

  • in Stufe I 
  • 450, 00  €
  • in Stufe II  
  • 1.100, 00  €
  • in Stufe III
  • 1.550, 00  €
  • in Härtefällen
  • 1.918, 00  €

Sie können die Leistungen der Tagespflege mit der ambulanten Sachleistung und/ oder dem Pflegegeld kombinieren. Seit der Pflegereform im Juli 2008 besteht der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen aus dem 1,5-fachen einer einzelnen Leistung.