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Kurzzeitpflege

 

 

Kurzzeitpflege bedeutet stationäre Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum bis zu vier Wochen gewährleistet.

Es gibt viele Gründe, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. 
  •  pflegende Angehörige wollen Urlaub machen      
  •  pflegende Angehörige fallen plötzlich durch einen Unfall oder eine eigene Erkrankung aus
  •  pflegende Angehörige sind durch die andauernde Pflegesituation überfordert
  •  die pflegebedürftige Person kann nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht nach   
     Hause
  •  es muss Zeit überbrückt werden, bis der erwünschte feste Heimplatz zur Verfügung steht

Finanzierung

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.550 € für höchstens vier Wochen Kurzzeitpflege. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu entrichten.
Unter Umständen kann der Kurzzeitpflegeaufenthalt auch im Rahmen der sogenannten Hilfen in Einrichtungen beim Amt für soziale Leistungen - Sozialamt - finanziert werden. Wichtig!: die Anträge müssen vor Antritt der Kurzzeitpflege gestellt werden.