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Pflegeheime

 

 
Die meisten Menschen möchten bis an ihr Lebensende in der eigenen Häuslichkeit verbleiben, aus vielen individuellen Gründen kann aber ein Umzug in ein Pflegeheim die richtige Alternative sein.
Stationäre Pflege ist zum Beispiel sinnvoll:
  • wenn die Pflege in der eigenen Wohnung nicht möglich und eine Wohnraumanpassung nicht umzusetzen ist,
  • wenn die zu pflegende Person zu vereinsamen oder zu verwahrlosen droht,
  • wenn die ambulante Pflege nicht mehr ausreicht, weil rund um die Uhr jemand da sein muss (z.B. fortgeschrittene Demenz),  
  • wenn der pflegende Angehörige plötzlich selbst erkrankt und Kurzzeitpflege keine Lösung ist.  
Ist genügend Zeit vorhanden, können Sie mit ihren Angehörigen in Ruhe verschiedene Heime besichtigen, um dann eine Auswahl zu treffen. Manchmal muss aber schnell gehandelt werden und in kürzester Zeit ein Heimplatz gefunden werden, dann finden Sie unter -freie Plätze - die aktuelle Liste der in Bielefeld freien Heimplätze.  
  
Bielefeld verfügt über eine Vielzahl verschiedener Pflegeheime. Wenn Sie bei der Entscheidung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitabeiterinnen der Pflegeberatung gerne zur Verfügung. 
 
 

Finanzierung

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus den Pflegekosten, den Kosten für Verpflegung und Unterkunft, sowie den Investitionskosten zusammen. Sie unterscheiden sich von Heim zu Heim und hängen auch von der jeweiligen Pflegestufe des Pflegebedürftigen Menschen ab. Unter -Preise- finden Sie die aktuelle Preisliste der Bielefelder Pflegeheime.
 
Pflegebedürftige erhalten von der Pflegekassen je nach Pflegestufe folgende Beträge:
 
  • in Stufe I 
  • 1. 023, 00  €
  • in Stufe II  
  • 1. 279, 00  €
  • in Stufe III
  • 1. 550, 00  €
  • in Härtefällen
  • 1. 918, 00  €
 
Zur Deckung der übrigen Heimkosten müssen pflegebedürftige Menschen ihr eigenes Einkommen und ihr Vermögen einsetzen. In NRW kann bei einem Vermögen unter 10.000 € ein Pflegewohngeld für den Teil der Investitonskosten beantragt werden. Decken die Leistungen der Pflegekasse, Eigenleistungen und Pflegewohngeld die Kosten nicht, muss ein Antrag auf Hilfen in Einrichtungen beim Amt für soziale Leistungen - Sozialamt - der Stadt Bielefeld gestellt werden. Den Antragstellenden verbleibt ein Vermögensfreibetrag von 2.600 €, Ehepaaren verbleibt ein Betrag von 3.214 €.
 
Sollten sich unerwartete Probleme in einem Heim ergeben, macht es immer Sinn, zuerst mit den zuständigen Personal zu sprechen. Lassen sich die Probleme vor Ort nicht klären, können sie sich an die Heimaufsicht der Stadt Bielefeld oder an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen wenden.