Pflegeberatung in türkischer Sprache
Mo - Do vormittags berate ich Sie gerne in türkischer Sprache zu allen Fragen rund um das Thema Pflege
Emel Kurcan
0521 51 3898
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Foto: © Pixabay


Ratgeber rund ums Alter - Neuauflage jetzt für Sie erhältlich!
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Älterwerden in Bielefeld in einem Heft
Die fünfte Auflage des städtischen Ratgebers rund ums Alter für Seniorinnen und Senioren steht ab sofort in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung. Der Wegweiser ist eine praktische Alltagshilfe und informiert über Tipps rund ums Älterwerden sowie Rat- und Hilfsangebote in Bielefeld.
Interessierte finden Adress- und Kontaktlisten zu vielfältigen Angeboten der ambulanten und stationären Versorgung und Betreuung sowie zu Kultur- und Freizeitangeboten im Quartier. Die Themenbereiche reichen dabei von Aktivitäten über eine Entlastung im eigenen Heim, eine Pflegebedürftigkeit bis hin zu gesetzlichen Sozialleistungen und Vergünstigungen. Der Ratgeber ist hilfreich für ältere Menschen, die Informationen über die Angebote in Bielefeld suchen, aber auch für jüngere Menschen, die in diesem Leitfaden wichtige Anregungen für ihre älteren Angehörigen finden.
Die kostenlose Informationsbroschüre liegt im Neuen Rathaus in Zimmer G118, in der Bürgerberatung und in den Bezirksämtern aus. Mobilitätseingeschränkte Menschen können ein Exemplar auch telefonisch bei der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld unter der Rufnummer 0521 51-34 99 anfordern.
Außerdem berät Sie die Zentrale Beratungsstelle auch gern unter 0521 51-50 51 zu aufkommenden Fragen bzgl. Themen rund um das Alter.
Ich pflege – auch mich!
Kompaktseminar für pflegende Angehörige im Hotel Schnitterhof in Bad Sassendorf
Um die pflegenden Angehörigen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, zu stärken und zu entlasten, bietet die BARMER ein Kompaktseminar vom 27.02.-02.03.2025 an. Dieses Angebot ist unabhängig von der Kassenzugehörigkeit offen für alle Personen, die privat einen ihnen nahestehenden Menschen pflegen, betreuen und versorgen.
Was erwartet die Teilnehmenden?
- Selbstpflegegruppen: Tägliche Gesprächsrunden mit psychologisch geschulten Fachkräften bieten Raum für Austausch und Unterstützung. Am dritten Tag besteht die Möglichkeit zu individuellen Einzelgesprächen.
- Workshops: Aus fünf spannenden Themenbereichen können die Teilnehmenden zwei Workshops auswählen, die ihnen am meisten am Herzen liegen.
- Vorträge: Auf Wunsch stehen Vorträge zu wichtigen Themen wie Pflegeversicherung oder rechtliche Vorsorge zur Verfügung.
- Freizeitangebote: In Bad Sassendorf wird "Aqua-Fitness" angeboten, und der malerische Kurpark direkt am Hotel lädt zu Spaziergängen ein.
Die Teilnehmenden sind während des gesamten Seminars umfassend versorgt.
Für Unterkunft und Verpflegung im Hotel Schnitterhof fällt ein Eigenanteil von 267 Euro an. Die Seminarkosten übernimmt die BARMER-Pflegekasse.
Bei Fragen oder zur Reservierung eines Platzes, können Sie sich unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 333004 99 29 91 melden.
Weitere Informationen zum Kursangebot finden Sie hier.

Pflegeleistungen 2025
Die Änderungen im Überblick
Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt:
Sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Zum 1.1.2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht.
Im Jahr 2025 gibt es bei der Verhinderungspflege und bei der Kurzzeitpflege wesentliche Neuerungen. Ab dem 01.01.2025 werden zunächst die Leistungsbeträge dieser beiden Leistungen angehoben.
Zum 01.07.2025 kommt es schließlich zu größeren Änderungen bei der Verhinderungspflege und bei der Kurzzeitpflege. Grundsätzlich gibt es dann für ALLE pflegebedürftigen Personen jeden Alters ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Er beträgt dann maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.
Pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 bzw. ihre Eltern können den Betrag bereits seit dem 01.01.2024 einsetzen. Bereits ab 01. Januar 2025 kann diese Personengruppe den erhöhten Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Jahr nutzen.
Ab dem 1.Juli 2025 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt. Es bleibt aber dabei, dass der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege geringer ausfällt, wenn die Verhinderungspflege durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
Urhebervermerk:© PantherMedia/ Boris Zerwann
Young Carers Bielefeld
Du hilfst Anderen. Aber was ist mit Dir?
Viele Kinder und Jugendliche mit psychisch oder körperlich erkrankten oder behinderten Familienmitgliedern leisten einen erheblichen Beitrag dazu, ihre Familienmitglieder zu umsorgen und den Familienalltag zu bewältigen. Dabei übernehmen sie viele Aufgaben und stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig zurück.
Das ist nicht immer leicht und kann kräftezehrend und belastend sein. Vielen Kindern und Jugendlichen ist gar nicht bewusst, dass sie Pflege- oder Sorgeverantwortung tragen.
Der Kinderschutzbund Bielefeld bietet betreffenden Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien Unterstützung an, um sie zu stärken und zu entlasten, ihnen Auszeiten aus ihrem oft stressvollen Alltag zu ermöglichen und ihnen eine Gelegenheit zu geben, in einer vertrauensvollen Umgebung über ihre Belastungen und Sorgen zu sprechen.
Das Angebot ist vertraulich und kostenfrei.
Kontakt:
Luisa Josupeit, Telefon: 01573 7556031
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Gisa Wesche, Telefon: 0176 64294181
ed.dlefeleib-dnubztuhcsrednik(ta)ehcsew.g
