Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat.

Beschreibung

Die Pflegekasse stellt Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 bis zu 125 Euro im Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden für anerkannte Angebote und den dementsprechenden Nachweisen durch die Pflegekasse erstattet.

Anerkannte (Einzel-)Anbieter finden Sie unter https://pfaduia.nrw.de/uia/angebotsfinder.

Fragen und Antworten

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, haben Sie automatisch Anspruch auf diese Leistung. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Wenn Sie den Entlastungsbetrag einsetzen möchten, ist es dennoch ratsam, vorher mit Ihrer Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

  • Mit dem Entlastungsbetrag können die privat zu zahlenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten in einer Tages- oder Kurzzeitpflege mitfinanziert werden.

  • Er kann auch für zusätzliche Leistungen von Pflegediensten genutzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 gilt das ausschließlich für Leistungen in der Betreuung und Haushaltsführung, in Pflegegrad 1 auch für Hilfen bei der körperbezogenen Pflege. Diese Leistungen sollen in erster Linie die pflegenden Angehörigen entlasten und unterstützen.

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beinhalten viele verschiedene Leistungen. Das können zum Beispiel Betreuungsangebote gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen sein, wie der Besuch von Demenzcafés, Gedächtnis- oder Bewegungsgruppen. Aber auch Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zum Einkauf oder das gemeinsame Verbringen von Zeit zuhause können Inhalt dieser ergänzenden Angebote sein. Diese Angebote werden von Einzelpersonen oder Diensten erbracht und über die Stadt Bielefeld anerkannt.
    Wer diese Leistung in Bielefeld anbietet, erfahren Sie hier:

  • In Nordrhein-Westfalen können auch zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte Entlastung anbieten. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Sie dürfen beispielsweise nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt bzw. verschwägert oder gleichzeitig deren Pflegeperson sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zusätzlich müssen solche Einzelpersonen nachweisen, dass sie einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs absolviert haben, oder (seit dem 01.01.2024 möglich) bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen. Eine regelhafte Bezahlung oder Entgeld ist dabei nicht vorgesehen. Aber Aufwendungen und Auslagen können mit Nachweis und Beantragung monatlich im Rahmen der 125 € erstattet werden. Die Anerkennung und weitere Einzelheiten sollten Sie im Vorfeld mit der zuständigen Pflegekasse klären. Weitere Informationen zum Verfahren sowie die notwendigen Unterlagen bzw. Formulare finden Sie hier.
    Wenn Sie z.B. als Minijobber tätig werden wollen, gelten u.A. die Voraussetzungen wie z.B. bei den Nachbarn oder Bekannten (nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt bzw. verschwägert oder deren eingetragene Pflegeperson sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben und eine Qualifizierung über einen Pflegekurs, etc.), darüber hinaus müssen Sie sich bei dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz ein bescheinigtes Beratungsgespräch einholen, und die Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der Sozialversicherung oder im Falle einer geringfügigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale nachweisen.

Der Entlastungsbetrag kann, wenn er nicht genutzt wird, angespart werden.
Das heißt, wenn der Entlastungsbetrag beispielsweise im Januar und Februar nicht genutzt wurde, können im März bis zu 375 € genutzt werden (Januar 125 € + Februar 125 € + März 125 € = 375 €).

Der angesparte Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr wird automatisch mit ins Folgejahr genommen. Haben Sie also zum Beispiel den Entlastungsbetrag 2018 nicht genutzt, nimmt man die angesparten 1.500 € mit in das Jahr 2019. Jedoch verfallen die angesparten Beträge aus dem Vorjahr immer am 30.06. des Folgejahres.

Um als Leistungsanbieter von Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt zu werden, müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bielefeld stellen.
Informationen zur Anerkennung bei der Stadt Bielefeld erhalten Sie hier:
Stadt Bielefeld
Niederwall 23 (Neues Rathaus)
0521/ 513446

Gut zu wissen

  • Bis zu 40% der nicht beanspruchten Pflegesachleistung im Kalendermonat können unter bestimmten Voraussetzungen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Für diese sogenannte „Umwidmung“ ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
  • Informationen zur Nachbarschaftshilfe für Helfende finden sie hier: Nachbarschaftshilfe
  • Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag und zur Nachbarschaftshilfe bietet der Beratungsstandpunkt zur Anerkennungs- und Förderungsverordnung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz.
  • Die wichtigsten Informationen zum Entlastungsbetrag werden hier kurz zusammengefasst.

Ihre Pflegeberatung auf einen Blick.

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