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Pflegewohngruppen

Pflegebedürftige werden hier pflegerisch und auch hauswirtschaftlich versorgt. In der Regel ist eine ganztätige Betreuung sichergestellt. Üblicherweise leben 6 bis 12 Personen gemeinsam in einer Wohngruppe.

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Beschreibung

In einer Pflegewohngruppe werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Betreuungskräften, Pflegepersonal und auch ehrenamtlich tätigen Personen bei der Pflege und in ihrem Alltag unterstützt. Meist handelt es sich um kleinere Gruppen, bestehend aus 6 bis 12 Personen, die gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Durch die geringe Gruppengröße entsteht oftmals eine häuslich-familiäre Atmosphäre. Dies kann insbesondere Menschen mit Demenz eine hohe Lebensqualität bieten.

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat ein eigenes Zimmer, nach Möglichkeit mit einem eigenen Bad. Küche, Wohnzimmer und andere Gemeinschaftsräume werden von allen Bewohnern und Bewohnerinnen genutzt. In den Gemeinschaftsräumen können die Bewohnerinnen und Bewohner klönen, gemeinsam kochen, essen, spielen und mehr.

Fragen und Antworten

Plätze in Pflegewohngruppen werden von verschiedenen Trägern in Bielefeld angeboten. Die einzelnen Ansprechpartner finden Sie in unserer Übersicht.

Es ist aber auch möglich, selbst eine Pflegewohngruppe zu gründen. Dazu sieht die Pflegekasse eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 € vor.

Eine Pflegewohngruppe bietet ihren Bewohner*innen im Idealfall eine Rundumversorgung in Verbindung mit einer bedarfsgerechten Pflege und Betreuung. Diese Betreuung und auch die Pflege werden meist durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden begleitet und es wird ein gemeinsamer Alltag gestaltet. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige können sich aktiv mit einbringen, d.h. die Selbstbestimmung der Einzelnen wird großgeschrieben.

Die Pflege in den Pflegewohngruppen wird bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 über die ambulanten Leistungen der Pflegekassen getragen. Die Leistungsbeträge der Pflegekassen richten sich also nach der „Pflegesachleistung“:

Pflegegrad 1
Einsatz des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2
761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.778 €
Pflegegrad 5
2.200 €

Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen ein monatlicher Wohngruppenzuschlag von 214 € gezahlt werden. Mit diesem Zuschlag soll eine Person finanziert werden, die organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt.

Selbst gezahlt werden müssen die Miete, die Nebenkosten und die Betreuungskosten. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, müssen zudem die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen mitfinanziert werden.

Ist dies nicht möglich, kann im Einzelfall die Kostenübernahme über das Sozialamt beantragt werden.

Ja, das ist in der Regel möglich. Viele der Pflegewohngruppen bieten auch vorübergehend freie Zimmer als Verhinderungspflege an. Wenn Sie in der Übersicht den Filter bei „Verhinderungspflege“ setzen, können Sie sehen, welche Pflegewohngruppen das in Bielefeld sind.

Abgerechnet werden die Kosten mit der Pflegekasse über die Verhinderungspflege. Dafür stehen Ihnen im Jahr 1.612 € zu, sofern Sie die Verhinderungspflege noch nicht anderweitig in Anspruch genommen haben. Die Pflegekasse zahlt auch hier nur die Kosten für die pflegerische Versorgung. Die anderen Beträge müssen privat finanziert werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an den Pflegestützpunkt oder an Ihre Pflegekasse.

Sollten sich unerwartete Probleme in einer Einrichtung ergeben, macht es immer Sinn, zuerst mit dem zuständigen Personal zu sprechen.
Lassen sich die Probleme allerdings vor Ort nicht klären, können Sie sich an Frau Fuhrmann wenden, die als ehrenamtliche Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für die Stadt Bielefeld zuständig ist.
Sie setzt sich in dieser Funktion für die Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen ein, indem sie bei Konflikten mit den Einrichtungen vermittelt und schlichtet.
In ihrer Funktion sollen Ombudspersonen unparteiisch und neutral vorgehen und somit als eine Art Schiedsstelle fungieren. Sie werden auf Anfrage und nur mit Einwilligung der Nutzer*innen tätig. Dabei geht es beispielsweise um die Art und Weise der pflegerischen und sozialen Versorgung, um Fragestellungen im Zusammenhang mit der medikamentösen Betreuung, Gestaltungs- und Mitspracherechte, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Gestaltung des Alltagslebens oder auch um finanzielle Aspekte wie die Verwaltung von Barbeträgen

Frau Fuhrmann bietet jeden 2. Mittwoch im Monat von 9:00-12:00 Uhr eine offene Sprechzeit im Neuen Rathaus (2. Etage, Flur B, Zimmer B 203) an, ist aber auch in der Regel Montag bis Freitag von 9:00-16:00 Uhr telefonisch unter 0156/79186988 oder per E-Mail unter moc.liamg(ta)dlefeleib.nosrepsdubmo zu erreichen.

Zudem können Sie bei Unstimmigkeiten die Heimaufsicht der Stadt Bielefeld oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen kontaktieren.

Gut zu wissen

  • Die Kosten, das Leistungsspektrum und die Finanzierung der einzelnen Pflegewohngruppen sind nicht einheitlich. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Ort. Sie können auch ein sogenanntes Probewohnen vereinbaren.
  • Die Pflegewohngruppen und Wohngemeinschaften werden wie die Pflegeheime von der Heimaufsicht geprüft. Sie zählen aber als ambulantes Angebot.
  • Für genaue Informationen zur Gründung einer Pflegewohngruppe informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Ihre Pflegeberatung auf einen Blick.

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