Beschreibung
Das Basisangebot jedes Pflegedienstes besteht aus Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Viele Pflegedienste bieten darüber hinaus auch häusliche Betreuung, wie zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen an. Die Leistungen der einzelnen Anbieter variieren jedoch. Nicht jeder Dienst kann alle Bereiche gleich gut abdecken.
Einige Anbieter haben sich beispielsweise auf bestimmte Patientengruppen spezialisiert. Andere sind außer für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung auch für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Das heißt, sie dürfen auch die ärztlich verordnete Behandlungspflege anbieten, also zum Beispiel Injektionen geben und Wunden versorgen. Pflegedienste bieten eine große Auswahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Familienpflege sowie der psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Pflege an.
Fragen und Antworten
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen möchten, stellen Sie einen Antrag auf „Pflegesachleistungen“ bei der Pflegekasse.
Für die Nutzung eines Pflegedienstes stehen Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad monatlich Sachleistungen der Pflegekasse zu. Diese sehen Sie in folgender Tabelle:
Pflegegrad 1
|
Einsatz des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 € |
Pflegegrad 2
|
761 €
|
Pflegegrad 3
|
1.432 €
|
Pflegegrad 4
|
1.778 €
|
Pflegegrad 5
|
2.200 €
|
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die Unterstützung im Alltag zu. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für anerkannte Entlastungsangebote, wie zum Beispiel für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, erstattet.
Zusätzlich zur Pflegesachleistung kann man im Rahmen der Verhinderungspflege
einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, ersatzweise die Pflege zu übernehmen.
Wenn Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, die mehr kosten, als Ihnen von der Pflegekasse erstattet wird, ist das Ihr Eigenanteil.
Um den Eigenanteil zu bezahlen, müssen pflegebedürftige Menschen ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen.
Können die Kosten nicht vollständig von den Leistungen der Pflegekasse oder in Eigenleistung gedeckt werden, können Sie eine Kostenübernahme im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ prüfen lassen.
Adressen von Anbietern in Wohnortnähe finden Betroffene hier auf der Internetseite, beim Pflegestützpunkt Bielefeld und über die Pflegekassen.
Bevor Pflegebedürftige nach einem ambulanten Pflegedienst suchen, sollten sie drei Fragen klären:
- Welche Hilfe brauche ich?
- Was davon sollen professionelle Pflegekräfte übernehmen?
- Welche Pflegedienste sind bei mir in der Nähe?
Ist ein möglicher Dienst gefunden, ist es hilfreich, unter anderem folgende Fragen zu stellen:
- Kann der Pflegedienst alle Leistungen selbst anbieten oder vermitteln, die Sie benötigen?
- Welche Kosten entstehen Ihnen? Lassen Sie sich ggf. Kostenvoranschläge von verschiedenen Pflegediensten machen.
- Werden Sie und andere Pflegepersonen in die Planung und Durchführung der Pflege einbezogen?
Bei der Entscheidung kann die Checkliste "ambulante Pflege" vom Verband der Ersatzkassen e. V. hilfreich sein.
Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen.
Sollten sich unerwartete Meinungsverschiedenheiten mit einem Pflegedienst ergeben, sollte zunächst mit dem zuständigen Personal bzw. mit der Leistung des Pflegedienstes gesprochen werden. In einigen Fällen reicht schon ein Wechsel der Pflegekräfte.
Lassen sich die Probleme allerdings vor Ort nicht klären, können Sie grundsätzlich Hilfe durch Ihre Pflegekasse erhalten, da auch sie ein großes Interesse haben, dass ihre Leistungsempfänger*innen gut versorgt sind. Zudem können Sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen kontaktieren. Darüber hinaus bietet sowohl die Verbraucherzentrale, als auch der VdK und der Pflegeschutzbund BIVA eine kostenpflichtige Pflegerechtsberatung an.
Grundsätzlich können Sie auch jederzeit einen neuen Pflegedienst für die häusliche Pflege beauftragen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass beim Wechsel des Pflegedienstes keine Versorgungslücke entsteht.
Gut zu wissen
- Manchmal benötigt man nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung durch einen Pflegedienst. Häufig
ist dann jedoch kein Pflegegrad notwendig oder möglich. Hier kann die häusliche Krankenpflege nach dem sogenannten "Krankenhausstrukturgesetz" verordnet werden. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zum Krankenhaussozialdienst oder Ihrem Hausarzt auf. Die Kosten werden durch die zuständige Krankenkasse übernommen.
- Wenn eine medizinische Weiterbehandlung zuhause erforderlich ist (zum Beispiel Verbandwechsel oder Medikamentengaben), kann Ihr behandelnder Arzt diese sogenannte "Behandlungspflege" verordnen. Die Kosten werden durch die zuständige Krankenkasse übernommen.