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Pflegedienste

Ein ambulanter Pflegedienst kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, den Alltag in der eigenen Wohnung zu meistern. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Die ambulante Pflege unterstützt Betroffene, trotz Pflegebedürftigkeit und Krankheit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Zur Übersicht der Anbieter

Beschreibung

Das Basisangebot jedes Pflegedienstes besteht aus Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Viele Pflegedienste bieten darüber hinaus auch häusliche Betreuung, wie zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen an. Die Leistungen der einzelnen Anbieter variieren jedoch. Nicht jeder Dienst kann alle Bereiche gleich gut abdecken.

Einige Anbieter haben sich beispielsweise auf bestimmte Patientengruppen spezialisiert. Andere sind außer für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung auch für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Das heißt, sie dürfen auch die ärztlich verordnete Behandlungspflege anbieten, also zum Beispiel Injektionen geben und Wunden versorgen. Pflegedienste bieten eine große Auswahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Familienpflege sowie der psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Pflege an.


Fragen und Antworten

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen möchten, stellen Sie einen Antrag auf „Pflegesachleistungen“ bei der Pflegekasse.

Für die Nutzung eines Pflegedienstes stehen Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad monatlich Sachleistungen der Pflegekasse zu. Diese sehen Sie in folgender Tabelle:

Pflegegrad 1
Einsatz des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2
761 €
Pflegegrad 3
1.432 €
Pflegegrad 4
1.778 €
Pflegegrad 5
2.200 €

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die Unterstützung im Alltag zu. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für anerkannte Entlastungsangebote, wie zum Beispiel für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, erstattet.

Zusätzlich zur Pflegesachleistung kann man im Rahmen der Verhinderungspflege
einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, ersatzweise die Pflege zu übernehmen.


Wenn Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, die mehr kosten, als Ihnen von der Pflegekasse erstattet wird, ist das Ihr Eigenanteil.

Adressen von Anbietern in Wohnortnähe finden Betroffene hier auf der Internetseite, beim Pflegestützpunkt Bielefeld und über die Pflegekassen.
Bevor Pflegebedürftige nach einem ambulanten Pflegedienst suchen, sollten sie drei Fragen klären:

  1. Welche Hilfe brauche ich?
  2. Was davon sollen professionelle Pflegekräfte übernehmen?
  3. Welche Pflegedienste sind bei mir in der Nähe?

Ist ein möglicher Dienst gefunden, ist es hilfreich, unter anderem folgende Fragen zu stellen:

  • Kann der Pflegedienst alle Leistungen selbst anbieten oder vermitteln, die Sie benötigen?
  • Welche Kosten entstehen Ihnen? Lassen Sie sich ggf. Kostenvoranschläge von verschiedenen Pflegediensten machen.
  • Werden Sie und andere Pflegepersonen in die Planung und Durchführung der Pflege einbezogen?

Bei der Entscheidung kann die Checkliste "ambulante Pflege" vom Verband der Ersatzkassen e. V. hilfreich sein.


Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen.

Gut zu wissen

  • Manchmal benötigt man nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung durch einen Pflegedienst. Häufig
    ist dann jedoch kein Pflegegrad notwendig oder möglich. Hier kann die häusliche Krankenpflege nach dem sogenannten "Krankenhausstrukturgesetz" verordnet werden. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zum Krankenhaussozialdienst oder Ihrem Hausarzt auf. Die Kosten werden durch die zuständige Krankenkasse übernommen.
  • Wenn eine medizinische Weiterbehandlung zuhause erforderlich ist (zum Beispiel Verbandwechsel oder Medikamentengaben), kann Ihr behandelnder Arzt diese sogenannte "Behandlungspflege" verordnen. Die Kosten werden durch die zuständige Krankenkasse übernommen.

Ihre Pflegeberatung auf einen Blick.

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