Beschreibung
Pflegeheime bieten pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr alleine leben können oder wollen ein neues Zuhause mit Vollversorgung, Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Die einzelnen Einrichtungen unterscheiden sich hinsichtlich Träger, Größe, Ausstattung und Konzeption. In der Regel sind es größere Gebäude, in denen den Bewohnerinnen und Bewohnern Einzel-oder Doppelzimmer mit Bad und Gemeinschaftsräumen zur Verfügung stehen. Die meisten Häuser bieten trotz ihrer Größe das Wohnen innerhalb überschaubarer Wohngruppen für jeweils 10 Seniorinnen oder Senioren an. Viele Pflegeheime haben zudem bereits das Hausgemeinschaftskonzept umgesetzt. Das bedeutet, dass je nach Modernisierungsstand in vielen stationären Einrichtungen schon Wohnbereiche mit eigenen Küchenbereichen ausgestattet sind. Diese Wohnbereiche sind häufig häuslich-familiär eingerichtet, um insbesondere die Versorgung von Menschen mit Demenz angemessen zu gestalten und die Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen.
Neben der Möglichkeit auf Dauer im Pflegeheim zu leben, bieten die Einrichtungen auch Plätze für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Urlaubspflege) an.
Der "Heimfinder NRW" bietet die Möglichkeit einfach und schnell einen freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Umgebung zu finden. Im Internet finden Sie den Heimfinder unter www.heimfinder.nrw.de
Seit 2019 wird die Qualität von Pflegeheimen deutschlandweit in einem einheitlichen System dargestellt. Die verschiedenen Pflegekassen veröffentlichen die Qualitätsbewertungen auf ihren Internetseiten:
Pflegenavigator der AOK: https://www.aok.de/pk/pflegenavigator/
Pflegelotse der Ersatzkassen: https://www.pflegelotse.de
Pflegefinder der Betriebskrankenkassen: https://pflegefinder.bkk-dachverband.de/
Fragen und Antworten
Die Versorgung in einem Pflegeheim wird bei der Pflegekasse beantragt. Entsprechend des Pflegegrades gewährt diese einen pauschalen Betrag. Dieser ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.
Für die vollstationäre Versorgung übernimmt die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 einen pauschalen Betrag.
Die genaue Höhe der Beträge ist je nach Pflegegrad unterschiedlich:
Pflegegrad 1
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Einsatz des Entlastungbetrages in Höhe von 125 €
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Pflegegrad 2
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770 €
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Pflegegrad 3 |
1.262 €
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Pflegegrad 4
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1.775 €
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Pflegegrad 5
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2.005 €
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Die Pflegekasse übernimmt nicht alle anfallenden Kosten für ein Pflegeheim.
Der Eigenanteil setzt sich in der Regel zusammen aus:
- einem Eigenanteil für die Pflege.
Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim für Heimbewohner*innen in den Pflegegraden 2-5, neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 % des pflegebedingten Eigenanteils,auch bekannt als Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil ( EEE) im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und danach 75 %. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bezeichnet den Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und daher von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst bezahlt werden muss. Der monatliche EEE gilt dabei einheitlich für alle Bewohner einer Pflegeeinrichtung mit den Pflegegraden 2 bis 5 und unterscheidet sich zwischen den Einrichtungen.
- den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung (sogenannte Hotelkosten)
- den Investitionskosten für Bau, Erhaltung und Renovierung des Hauses
- einer Ausbildungsumlage
Was Sie im Einzelfall selbst finanzieren müssen, sollten Sie in jedem Pflegeheim nachfragen. Denn die Kosten sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.
Um den Eigenanteil zu bezahlen, müssen pflegebedürftige Menschen ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen.
In NRW kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegewohngeld beantragt werden.
Decken die Leistungen der Pflegekasse, Eigenleistungen und Pflegewohngeld voraussichtlich die Kosten nicht, können Sie eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger überprüfen lassen.
Manchmal gibt es Situationen, in denen die stationäre Pflege sinnvoll oder sogar notwendig ist, weil zum Beispiel:
- die Pflege in der eigenen Wohnung auch bei Inanspruchnahme professioneller Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann,
- rund um die Uhr eine Beaufsichtigung und Betreuung (zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz) erforderlich ist oder
- der Betroffene zu vereinsamen oder zu verwahrlosen droht.
Pflegeheime bieten alten, pflegebedürftigen Menschen ein neues Zuhause für ihre letzte Lebensphase. Die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen entweder in einem Einzelzimmer oder teilen sich ein Zimmer mit einer zweiten Person. Im Heim werden sie rundum versorgt und bleiben doch so weit wie möglich selbständig. Sie erhalten Anregungen zur Freizeitgestaltung und lernen neue Menschen kennen. Hierdurch entspannt sich oftmals die Situation in der gesamten Familie.
Ist genügend Zeit vorhanden, können Sie mit ihren Angehörigen in Ruhe verschiedene Heime besichtigen, um dann eine Auswahl nach Ihren Wünschen treffen zu können.
Wenn Sie bei der Entscheidung Unterstützung benötigen oder wissen wollen, welche Pflegeheime es in Bielefeld gibt, steht Ihnen der Pflegestützpunkt Bielefeld für Fragen zur Verfügung.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. hat eine Checkliste erstellt. In dieser Checkliste werden verschiedene Kriterien abgefragt, welche bei der Entscheidung für ein Pflegeheim von Bedeutung sein könnten.
Sollten sich unerwartete Probleme in einer Einrichtung ergeben, macht es immer Sinn, zuerst mit dem zuständigen Personal zu sprechen.
Lassen sich die Probleme allerdings vor Ort nicht klären, können Sie sich an Frau Fuhrmann wenden, die als ehrenamtliche Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für die Stadt Bielefeld zuständig ist.
Sie setzt sich in dieser Funktion für die Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen ein, indem sie bei Konflikten mit den Einrichtungen vermittelt und schlichtet.
In ihrer Funktion sollen Ombudspersonen unparteiisch und neutral vorgehen und somit als eine Art Schiedsstelle fungieren. Sie werden auf Anfrage und nur mit Einwilligung der Nutzer*innen tätig. Dabei geht es beispielsweise um die Art und Weise der pflegerischen und sozialen Versorgung, um Fragestellungen im Zusammenhang mit der medikamentösen Betreuung, Gestaltungs- und Mitspracherechte, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Gestaltung des Alltagslebens oder auch um finanzielle Aspekte wie die Verwaltung von Barbeträgen
Frau Fuhrmann bietet jeden 2. Mittwoch im Monat von 9:00-12:00 Uhr eine offene Sprechzeit im Neuen Rathaus (2. Etage, Flur B, Zimmer B 203) an, ist aber auch in der Regel Montag bis Freitag von 9:00-16:00 Uhr telefonisch unter 0156/79186988 oder per E-Mail unter moc.liamg(ta)dlefeleib.nosrepsdubmo zu erreichen.
Zudem können Sie bei Unstimmigkeiten die Heimaufsicht der Stadt Bielefeld oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen kontaktieren.
Gut zu wissen
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Pflegeheim das Richtige für Sie ist, ist es häufig möglich, ein Probewohnen für wenige Tage zu vereinbaren. Dies kann über die Kurzzeitpflege mitfinanziert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den Einrichtungen vor Ort, ob dies möglich ist.
- Sollten sich unerwartete Probleme in einem Heim ergeben, macht es immer Sinn, zuerst mit dem zuständigen Personal zu sprechen. Lassen sich die Probleme vor Ort nicht klären, können sie sich an die Heimaufsicht der Stadt Bielefeld oder an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen wenden.