Beschreibung
Um das Leben in den eigenen vier Wänden einfacher und sicherer zu gestalten, gibt es von der Pflegekasse Unterstützung in verschiedenen Bereichen, sobald ein Pflegegrad vorliegt:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Die Pflekasse erstattet ab dem Pflegegrad 1 jedem Pflegebedürftigen einen Betrag von 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel. Diese Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Desinfektionsmittel, die für die ambulante Pflege benötigt werden.
Besprechen Sie vor dem Kauf der Hilfsmittel mit der entsprechenden Pflegekasse, wo die Pflegehilfsmittel besorgt und wie diese abgerechnet werden können.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen wurden mit der Pflegereform zum 01.01.2022 mit in den Leistungskatalog der Pflegekassen aufgenommen. Für diese Art der Pflegeanwendungen wird von den Kassen bei Pflegebedürftigkeit ein Betrag von 53 € im Monat zur Verfügung gestellt.
Sie sollen hauptsächlich aus software-oder webbasierten Versorgungsangeboten bestehen, die den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige oder im Einzelfall beruflich Pflegende in konkreten pflegerischen Situationen anleiten und begleiten. Das Ziel soll sein die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu vermindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Refinanziert werden nur solche Pflegeanwendungen, die in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte mit aufgenommen wurden. Konkrete Situationen für die Nutzung solcher Anwendungen und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für Hersteller werden sich wahrscheinlich erst im Laufe der nächsten Monate entwickeln.
Hausnotrufsysteme
Der Hausnotruf ermöglicht schnelle Hilfeleistung in einem Notfall. Über einen Sender, der immer in Reichweite sein sollte, wird der Kontakt zu einer Notrufzentrale hergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notrufzentrale kümmern sich um die notwendige Hilfe und die Benachrichtigung von Angehörigen, Nachbarn, Ärzten oder dem Rettungsdienst. Die Gebühren und der Service sind je nach Organisation unterschiedlich. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten auch von der Pflegekasse oder im Rahmen der Sozialhilfe teilweise oder ganz übernommen.
Hausnotrufsysteme werden gemietet. Neben der einmaligen Anschlussgebühr sind monatliche Gebühren für das System zu entrichten, die von der ausgewählten Angebotsform abhängen. Entscheiden Sie sich für zusätzliche Leistungen (z.B. Schlüsselhinterlegung, tägliche Überprüfung der Situation durch eine „Tagtaste“ oder Kontaktmatten, die bei Inaktivität in der Wohnung Alarm auslösen), liegen die monatlichen Kosten höher.
In Bielefeld gibt es vier Anbieter, die auch ihre Zentrale vor Ort haben:
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Schillerstr. 44
33609 Bielefeld
0521/ 80 06 86 0
Johanneswerk inKontakt
Schildescher Straße 101
33611 Bielefeld
0521/ 9117777
Die Johanniter
Artur- Ladebeck- Straße 85
33617 Bielefeld
0521/29909919
Deutsches Rotes Kreuz – Soziale Dienste OWL gGmbH
August- Bebel- Straße 8
33602 Bielefeld
0521/ 32989842