Beschreibung
Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot. Das heißt, die pflegebedürftigen Menschen sind von morgens bis nachmittags in der Einrichtung, wohnen aber weiterhin zu Hause. Tagespflege kann die richtige Hilfe sein, wenn ältere Menschen tagsüber nicht ohne Aufsicht sein können oder mögen, viel allein oder auf Hilfe angewiesen sind. Vor allem wenn die ambulante Pflege nicht ausreicht und ein Umzug ins Pflegeheim zu viel wäre, bietet sich der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung an.
Die Tagespflegeeinrichtungen bieten älteren, pflegebedürftigen Menschen überwiegend an den Werktagen Betreuung und Versorgung. Zu den Angeboten zählen:
- ein Fahrdienst
- Kommunikation und Tagesstrukturierung
- Mahlzeiten
- Pflegerische Hilfen
- Beschäftigungsangebote
- Soziale Beratung
- spezielle Angebote für Menschen mit Demenz
- Stand: 04. Juli 2024
- Dateityp: PDF
- Copyright: Stadt Bielefeld
- Dateigröße 8.089 kB
In weiteren Sprachen finden Sie den Flyer "Tagespflege Bielefeld" hier.
Fragen und Antworten
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
Die Kosten der Tagespflegeeinrichtungen sind unterschiedlich hoch. Die Kosten pro Tag setzen sich aus dem Pflegeaufwand je nach Pflegegrad, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Fahrtkosten und den Investitionskosten zusammen.
Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad bis zu einem monatlichen Höchstbetrag an den pflegebedingten Kosten:
Pflegegrad 1
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Einsatz des Entlastungsbetrags in Höhe von 131 €
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Pflegegrad 2
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721 €
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Pflegegrad 3
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1.357 €
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Pflegegrad 4
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1.685 €
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Pflegegrad 5
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2.085 €
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Voraussetzung für die Beteiligung der Pflegekasse ist, dass die Tagespflege notwendig ist, um die häusliche Pflege zu stärken, zu ergänzen oder zu gewährleisten.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten, Pflegekosten und Fahrtkosten, die über dem Leistungssatz der Pflegeversicherung liegen müssen Sie selbst übernehmen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, der höher als Pflegegrad 1 ist, können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich ebenfalls dafür einsetzen. Wenn eine Bezahlung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, können Sie im Einzelfall ggf. einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt der Stadt Bielefeld stellen.
Sollten sich unerwartete Probleme in einer Einrichtung ergeben, macht es immer Sinn, zuerst mit dem zuständigen Personal zu sprechen.
Lassen sich die Probleme allerdings vor Ort nicht klären, können Sie sich an Frau Fuhrmann wenden, die als ehrenamtliche Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für die Stadt Bielefeld zuständig ist.
Sie setzt sich in dieser Funktion für die Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen ein, indem sie bei Konflikten mit den Einrichtungen vermittelt und schlichtet.
In ihrer Funktion sollen Ombudspersonen unparteiisch und neutral vorgehen und somit als eine Art Schiedsstelle fungieren. Sie werden auf Anfrage und nur mit Einwilligung der Nutzer*innen tätig. Dabei geht es beispielsweise um die Art und Weise der pflegerischen und sozialen Versorgung, um Fragestellungen im Zusammenhang mit der medikamentösen Betreuung, Gestaltungs- und Mitspracherechte, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Gestaltung des Alltagslebens oder auch um finanzielle Aspekte wie die Verwaltung von Barbeträgen
Frau Fuhrmann bietet jeden 2. Mittwoch im Monat von 9:00-12:00 Uhr eine offene Sprechzeit im Neuen Rathaus (2. Etage, Flur B, Zimmer B 203) an, ist aber auch in der Regel Montag bis Freitag von 9:00-16:00 Uhr telefonisch unter 0156/79186988 oder per E-Mail unter moc.liamg(ta)dlefeleib.nosrepsdubmo zu erreichen.
Zudem können Sie bei Unstimmigkeiten die Heimaufsicht der Stadt Bielefeld oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen kontaktieren.
Gut zu wissen
- Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob der Entlastungsbetrag von monatlich 131 € zu Verfügung steht, um den Eigenanteil für die Tagespflege damit zu begleichen.
- Der Zuschuss der Pflegekasse für die Tagespflege ist neben der Sachleistung, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung eine zusätzliche Leistung.
- In den meisten Tagespflegeeinrichtungen ist ein Probetag möglich.
- Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, haben nur Anspruch auf Tagespflege, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der Wohngemeinschaft ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.