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Tagespflege

Tagespflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn diese durch die Pflegesituation belastet sind. Außerdem treten die Pflegebedürftigen durch die Tagespflege mit anderen Menschen in Kontakt und erhalten Anregungen durch qualifiziertes Personal.

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Beschreibung

Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot. Das heißt, die pflegebedürftigen Menschen sind von morgens bis nachmittags in der Einrichtung, wohnen aber weiterhin zu Hause. Tagespflege kann die richtige Hilfe sein, wenn ältere Menschen tagsüber nicht ohne Aufsicht sein können oder mögen, viel allein oder auf Hilfe angewiesen sind. Vor allem wenn die ambulante Pflege nicht ausreicht und ein Umzug ins Pflegeheim zu viel wäre, bietet sich der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung an.

Die Tagespflegeeinrichtungen bieten älteren, pflegebedürftigen Menschen überwiegend an den Werktagen Betreuung und Versorgung. Zu den Angeboten zählen:

  • ein Fahrdienst
  • Kommunikation und Tagesstrukturierung
  • Mahlzeiten
  • Pflegerische Hilfen
  • Beschäftigungsangebote
  • Soziale Beratung
  • spezielle Angebote für Menschen mit Demenz
  • Stand: 06. Februar 2024
  • Dateityp: PDF
  • Copyright: Stadt Bielefeld
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Fragen und Antworten

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

Die Kosten der Tagespflegeeinrichtungen sind unterschiedlich hoch. Die Kosten pro Tag setzen sich aus dem Pflegeaufwand je nach Pflegegrad, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Fahrtkosten und den Investitionskosten zusammen.

Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad bis zu einem monatlichen Höchstbetrag an den pflegebedingten Kosten:

Pflegegrad 1
Einsatz des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2
689 €
Pflegegrad 3
1.298 €
Pflegegrad 4
1.612 €
Pflegegrad 5
1.995 €

Voraussetzung für die Beteiligung der Pflegekasse ist, dass die Tagespflege notwendig ist, um die häusliche Pflege zu stärken, zu ergänzen oder zu gewährleisten.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten, Pflegekosten und Fahrtkosten, die über dem Leistungssatz der Pflegeversicherung liegen müssen Sie selbst übernehmen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, der höher als Pflegegrad 1 ist, können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich ebenfalls dafür einsetzen. Wenn eine Bezahlung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, können Sie im Einzelfall ggf. einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt der Stadt Bielefeld stellen.

Gut zu wissen

  • Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob der Entlastungsbetrag von monatlich 125 € zu Verfügung steht, um den Eigenanteil für die Tagespflege damit zu begleichen.
  • Der Zuschuss der Pflegekasse für die Tagespflege ist neben der Sachleistung, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung eine zusätzliche Leistung.
  • In den meisten Tagespflegeeinrichtungen ist ein Probetag möglich.
  • Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, haben nur Anspruch auf Tagespflege, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der Wohngemeinschaft ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Ihre Pflegeberatung auf einen Blick.

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