Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bielefeld-pflegeberatung.de veröffentlichte Webpräsenz der Pflegeberatung der Stadt Bielefeld (Pflegeinformationssystem Bielefeld). Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns über die unten genannten Kontaktwege erreichen.
Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen desBehindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1" bis Level AA (WCAG 2.1 AA).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der nachfolgend aufgeführten Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei. An den genannten Punkten arbeiten wir.
Erläuterungen in Leichter Sprache zur Nutzung der Seite sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) werden über die entsprechenden Schaltflächen im Kopfbereich der Website angeboten.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Im Rahmen der Selbstbewertung wurden die folgenden Einschränkungen festgestellt:
- Auf der Startseite werden die wechselnden Nachrichteninhalte des Karussells überwiegend in Form von Grafiken mit eingebettetem Text bereitgestellt. Mehrsprachige Inhalte (Deutsch, Englisch, Türkisch) sind dadurch für Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien derzeit nicht ohne Weiteres zugänglich. Eine Umstellung auf reinen HTML-Text mit korrekter Sprachauszeichnung ist vorgesehen.
- Das eingesetzte Karussell-Element verwendet eine technische Auszeichnung (ARIA), die nicht in allen Punkten der aktuellen Empfehlung entspricht. Dadurch kann die Bedienung mit Screenreadern eingeschränkt sein.
- Auf der Startseite fehlt eine sogenannte Sprungmarke („Zum Inhalt springen") direkt zu Beginn der Seite. Nutzerinnen und Nutzer der Tastaturnavigation müssen daher die gesamte Hauptnavigation durchlaufen, um zum Hauptinhalt zu gelangen.
- Die fünf grafischen Schnelleinstiege auf der Startseite (Pflegedienste, Tagespflege, Pflegewohngruppen, Pflegeheime, Kurzzeitpflege) verfügen nicht durchgängig über Textalternativen. In der mobilen Ansicht ist die zugehörige Beschriftung für Screenreader derzeit nicht erreichbar.
- Bei einzelnen Bedienelementen (insbesondere Karten-Überschriften für „Adresse" und „Ansprechpartner" sowie der Schaltfläche „Gebärdensprache (DGS)") wird der nach WCAG 2.1 AA geforderte Mindestkontrast von 4,5:1 unterschritten.
- Auf Endgeräten mit geringer Bildschirmbreite werden einzelne Untertitel und Bedienelement-Beschriftungen in einem zu schwachen Farbton dargestellt; auch hier wird der erforderliche Kontrast nicht in allen Fällen erreicht.
- Verweise im Fließtext (beispielsweise zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) sind ausschließlich farblich vom umgebenden Text abgesetzt, ohne zusätzliche Unterstreichung. Für Personen mit eingeschränkter Farbwahrnehmung sind diese Verweise dadurch nicht zuverlässig erkennbar.
- • An mehreren Stellen werden generische Verweistexte wie „Weitere Informationen finden Sie hier" oder „Jetzt herunterladen" verwendet. Der Linkzweck ist dadurch außerhalb des umgebenden Kontextes nicht eindeutig erkennbar.
- • Die mobile Hauptnavigation wird in bestimmten Bildschirmgrößen nicht konsistent für assistive Technologien ausgeblendet. Tastaturnutzerinnen und -nutzer können dadurch in nicht sichtbare Bedienelemente gelangen.
- An einzelnen Stellen sind technische Steuerungselemente (zum Beispiel die Schaltflächen des News-Karussells) mit englischsprachigen Beschriftungen versehen. Eine durchgängig deutschsprachige Auszeichnung ist vorgesehen.
- Der Tastaturfokus ist nicht in allen Bereichen ausreichend deutlich sichtbar. Eine Optimierung der Fokus-Darstellung ist geplant.
- Karten- und Geodatendarstellungen können bisher nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden.
- PDF-Dokumente, Broschüren und Flyer, die auf der Seite zum Download angeboten werden (zum Beispiel die Zeitschrift „Ich pflege" oder Informationsbroschüren der Stadt Bielefeld), sind überwiegend noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Wesentliche Inhalte werden auf den zugehörigen Webseiten zusätzlich in zugänglicher Form bereitgestellt.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von bielefeld-pflegeberatung.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Eine abschließende Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist nach Abschluss der laufenden Anpassungen vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2026 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen an der Website oder am Stand der Vereinbarkeit aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich gerne an die Pflegeberatung der Stadt Bielefeld:
Pflegeberatung der Stadt Bielefeld – PflegeStützPunkt
Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld
1. Etage, Flur G, Zimmer 118
Telefon: 0521 51-34 99
E-Mail: ed.dlefeleib(ta)gnutarebegelfp
Hinweis zum Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.